Sperrvermerk: So wird Ihre Bewerbung vertraulich behandelt

Max Hülsebusch
Sperrvermerk: So wird Ihre Bewerbung vertraulich behandelt

Bewirbt man sich aus einem bestehenden Arbeitsverhältnis heraus, ist dies immer mit einem gewissen Risiko verbunden. Bekommt der Chef Wind von der Bewerbung - z. B. durch Gerüchte im Büro oder im Gespräch mit der Konkurrenz -, ist das Vertrauensverhältnis auf Dauer geschädigt. Das wirkt sich besonders dann schlimm aus, wenn die Bewerbung nicht erfolgreich war und man weiter an den jetzigen Arbeitgeber gebunden ist. 

Gerade in kleineren Branchen, in denen jeder jeden kennt, sollten Sie daher gezielt darauf hinweisen, dass Ihre Bewerbung vertraulich behandelt werden soll. Am besten erwähnen Sie diesen Sperrvermerk gleich zu Beginn Ihrer Bewerbung, beispielsweise im Betreff oder fett gedruckt im Anschreiben. 

Wie sollten Sie den Hinweis auf die Vertraulichkeit nun formulieren?

Ein kurzes "Bitte vertraulich behandeln - Bewerbung für die Position..." in der Betreffzeile genügt in der Regel.

Sie können jedoch auch etwas konkreter werden und zum Schluss Ihres Anschreibens beispielsweise den folgenden Satz einbinden: "Derzeit befinde ich mich in einem ungekündigten Arbeitsverhältnis. Bitte behandeln Sie diese Bewerbung vertraulich und rufen Sie mich erst nach der Arbeit (z. B. ab 19:00 Uhr) unter meiner angegebenen Privatnummer an."

Jede gute Personalabteilung nimmt die oben genannten Sätze sehr ernst und sichert Ihnen die gewünschte Vertraulichkeit zu. Sie müssen deshalb auch nicht wortwörtlich auf einen "Sperrvermerk" oder die "Diskretion" verweisen. Die obigen Formulierungen genügen.   

Wenn Ihnen eine Bewerbung trotz Sperrvermerk zu riskant erscheint, können Sie Ihren aktuellen Arbeitgeber und Ihre Tätigkeit in der Bewerbung auch umschreiben, ohne den Firmennamen zu nennen. Vergessen Sie auch nicht die Arbeitszeugnisse entsprechend zu bearbeiten. Spätestens beim Vorstellungsgespräch müssen Sie jedoch klar Stellung beziehen und Ihrem Gegenüber die fehlenden Daten nennen. Sonst riskieren Sie eine schnelle Absage. 

Rechtliche Auswirkungen bei Missachtung des Sperrvermerks

Eine klar formulierte Bitte um Vertraulichkeit ist für das Unternehmen, bei dem man sich beworben hat, bindend. Setzt sich das Unternehmen dennoch darüber hinweg und nimmt mit dem aktuellen Arbeitgeber Kontakt auf - z. B. um Referenzen einzuholen, macht es sich rechtlich gesehen strafbar.
 
Der betroffene Bewerber kann Schadensersatzansprüche stellen, wenn ihm aufgrund der vorangegangen Korrespondenz zwischen aktuellen und potentiellen Arbeitgeber gekündigt wird. Allerdings muss der Bewerber belegen können, dass diese Kontaktaufnahme auch tatsächlich der entscheidende Grund für die Kündigung war. Und hier wird es schon wieder sehr schwierig, denn diese inoffiziellen Gespräche lassen sich meist nur schwer nachweisen.


Autor: Maximilian Hülsebusch

Autor: Max Hülsebusch


Kategorie: Bewerbungsphase

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