Probezeit im neuen Job - Tipps für die ersten Monate

Sebastian Basedow
Probezeit im neuen Job - Tipps für die ersten Monate

Die Probezeit ist ein beruflicher Neuanfang und eine anstrengende Bewährungsprobe zugleich. Als Arbeitnehmer stehen Sie während der ersten Monate unter besonderer Beobachtung: Wie gliedern Sie sich in das bestehende Team ein? Erledigen Sie Ihre Arbeiten zuverlässig? Bringen Sie neue Ideen mit ein? Sind Sie Ihr Geld wert? 

Doch auch das Unternehmen wird in der Probezeit sehr genau vom neuen Mitarbeiter beobachtet: Macht die Tätigkeit Spaß? Ist das Team nett? Werden Ideen und Vorschläge ernst genommen? Werden die Versprechungen aus der Stellenausschreibung und dem Vorstellungsgespräch eingehalten? 

Diese Zeit des Kennenlernens ist spannend. Allerdings sollte man auch einige Regeln beachten und es gibt gewisse rechtliche Fakten, die man gerade als Arbeitnehmer kennen sollte, um keine bösen Überraschungen zu erleben.

Kennenlernen während der Probezeit


Nutzen Sie als Arbeitnehmer die Probezeit, um das Unternehmen auf den Prüfstand zu stellen. Sie sind jetzt ein "Insider" und können die Firma aus einer ganz anderen Perspektive kennen lernen.

Stellen Sie sich ehrliche Fragen und versuchen Sie während der Probezeit, Antworten darauf zu finden:
  • Möchte ich diesen Job wirklich die nächsten Jahre ausüben?

  • Bin ich in einem Bereich tätig, der mir Spaß macht?

  • Werde ich angemessen bezahlt?

  • Lässt mir die Arbeit genug Zeit für mein Privatleben?

  • Werde ich von meinen Kollegen und meinem Chef ernst genommen?
     
  • Wie geht es der Firma finanziell und wie sehen die Zukunftspläne des Unternehmens aus?

  • Passt das Unternehmen zu meinen aktuellen Lebensumständen?
Selbstverständlich werden Sie in kaum einem Job alle Punkte gleichermaßen abhaken können. Wenn Sie allerdings auf einen Großteil der Antworten ein positives Feedback geben können, dann haben Sie die richtige Anstellung gefunden. Jetzt gilt es, alles daran zu setzen, um in der Probezeit bei Ihrem Chef und den Kollegen zu punkten und mit einer hervorragenden Arbeitsleistung zu überzeugen.

Hierbei gibt es einige Regeln, die Sie beachten sollten.


Regeln in der Probezeit


Als "Neuer" haben Sie es nicht leicht. Sie müssen sich in eine komplett neue Unternehmenskultur einfügen, Ihren Aufgabenbereich kennen lernen und sich ein Netzwerk aus internen und externen Ansprechpartnern erarbeiten, die für die Ausübung Ihres Jobs wichtig sind. Mit ein paar einfachen Grundregeln, die beispielsweise das kollegiale Miteinander betreffen, werden Sie diese Herausforderungen in der Probezeit jedoch sicher meistern:
  • Aufmerksamkeit:
    Gerade in den ersten Wochen sollten Sie mit offenen Augen und Ohren durch die Firma gehen, auch in den Pausen. Die vielen neuen Gesichter, Namen und Zuständigkeiten können Sie sich wahrscheinlich nicht sofort alle merken. Machen Sie sich dezent Notizen und gebrauchen Sie Ihren Humor, wenn Sie mal einen Namen oder eine Info nicht gleich parat haben. Fakt ist, wenn Sie die Namen Ihrer Kollegen kennen und sie damit ansprechen, werden Sie schneller integriert.

  • Pünktlichkeit:
    Seien Sie während der gesamten Probezeit pünktlich. Das gilt für den Beginn des Arbeitstages ebenso wie für Meetings. Durch Pünktlichkeit zeigen Sie Respekt vor der Leistung und der Arbeitszeit Ihrer Kollegen - eine wichtige Basis für folgende Projekte
     
  • Freundlichkeit:
    Behandeln Sie im Unternehmen alle freundlich. Das gilt nicht nur für die Mitglieder des eigenen Teams, sondern auch für Reinigungskräfte, Kantinenpersonal, Hausmeister und Pförtner. In vielen Unternehmen sind diese Arbeitskräfte schon länger dabei, als so mancher Manager und genießen eine gewisse Bekanntheit.
     
  • Zurückhaltung:
    In Sachen offener Kritik sollten Sie sich in den ersten Arbeitswochen eher zurückhalten. Da Sie einen frischen Blick auf die Prozesse in der Firma haben, fallen Ihnen sicherlich viele Punkte auf, die man besser und effektiver machen könnte. Gerade bei Kollegen, die schon viele Jahre im Unternehmen tätig sind, gelten Sie aber schnell als Besserwisser, wenn Sie die Kritikpunkte zu früh anbringen. Es spricht jedoch nichts dagegen, sich die objektiven Einblicke zu notieren und sie konstruktiv zu späteren Zeitpunkten in Meetings einfließen zu lassen.

  • Smalltalk:
    Nutzen Sie jede Gelegenheit für einen kurzen Smalltalk. Sei es bei der Kaffeepause, der kurzen Fahrt im Aufzug oder bei Firmenevents. So werden Sie im Unternehmen schnell bekannt und erhalten viele neue Infos. Hören Sie aufmerksam zu und merken Sie sich die wichtigsten Punkte. Sie können Ihre Kollegen nach dem Smalltalk auch über XING zu Ihrem Netzwerk hinzufügen.

  • Neutralität:
    In jedem Büro gibt es Klatsch und Tratsch. Früher oder später werden Sie ebenfalls damit konfrontiert. Versuchen Sie aber auf jeden Fall neutral zu bleiben und halten Sie sich zumindest während der Probezeit aus allen Lästereien heraus.

  • Sorgfalt:
    Leisten Sie saubere Arbeit und erledigen Sie Ihre Aufgaben zeitnah. Benachrichtigen Sie Ihren Chef regelmäßig über den aktuellen Stand der Projekte und erläutern Sie, wie Sie Ihre Zeit eingeteilt haben und welche Ergebnisse sich daraus ergeben haben. Sollten Sie bei einem Projekt Hilfe benötigen, dann geben Sie diese Info unverzüglich an Ihren Chef weiter, damit er die Ressourcen entsprechend verteilen kann.

Rechtliche Fakten zur Probezeit


Während der Probezeit sind einige Vorgänge gesetzlich etwas anders geregelt, als nach der Probezeit. 
  • Dauer der Probezeit:
    Die Probezeit dauert üblicherweise maximal sechs Monate. Für die Probezeit gibt es im Übrigen keine gesetzliche Vorschrift. Das bedeutet ein Unternehmen könnte die Probezeit auch kürzer gestalten oder sogar komplett weglassen.

  • Urlaub in der Probezeit:
    Laut Bundesurlaubsgesetz Paragraph 5 steht Ihnen in der Probezeit pro Monat ein Zwölftel Ihres Jahresurlaubs zu. Wird Ihnen während der Probezeit gekündigt, muss Ihnen der nicht in Anspruch genommene Urlaub auch entsprechend ausbezahlt werden. Dennoch wird ein längerer Urlaub während der Probezeit normalerweise nicht so gerne gesehen. 

  • Krankheit in der Probezeit:
    Eine Erkrankung hat während der Probezeit keinen Kündigungsschutz zur Folge, da dieser Schutz gesetzlich erst nach sechs Monaten Unternehmenszugehörigkeit greift. Werden Sie innerhalb der ersten vier Wochen Ihrer Probezeit krank, besteht für das Unternehmen nicht einmal die Pflicht der Lohnfortzahlung. Das übernimmt dann übergangsweise Ihre Krankenkasse. Prinzipiell empfiehlt es sich während der Probezeit immer, eine offizielle Krankschreibung vom Arzt vorzulegen, um das Vertrauensverhältnis nicht zu belasten.

Kündigung während der Probezeit


Während der Probezeit können beide Seiten den Arbeitsvertrag mit einer Frist von zwei Wochen ohne die Angabe von Gründen kündigen. Ausnahmen gibt es mitunter bei Tarifverträgen und in Verbindung mit dem Mutterschutz.

Eine Kündigung während der Probezeit ist zwar unschön aber noch lange kein Karriere-Killer, egal von welcher Seite sie letztlich ausgeht. Denn in der Regel lassen sich Probezeit-Kündigungen viel besser kommunizieren als Kündigungen, die nach Ablauf der sechs Monate eingereicht bzw. ausgestellt wurden.

Denn letztlich ist die Probezeit eine Phase des Kennenlernens, in der ganz bewusst schnellere Ausstiegsklauseln gelten. Manchmal stellen Arbeitnehmer und Unternehmen erst fest, dass sie nicht zueinander passen, wenn sie sich etwas besser kennen gelernt haben.

Sehen Sie Ihre nächste Probezeit als Chance, das Unternehmen auf Herz und Nieren zu prüfen und sich selbst als hervorragenden Arbeitnehmer vorzustellen. Wenn Sie allerdings unüberwindbare Diskrepanzen feststellen, dann ziehen Sie bereits in der Probezeit die Notbremse. Besser gleich als zu spät.



Autor: Maximilian Hülsebusch


Autor: Sebastian Basedow


Kategorie: Bewerbungsphase

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