Dürfen vertrauliche Informationen im Lebenslauf genannt werden?
Max Hülsebusch
Je konkreter Ihre Angaben im Lebenslauf sind, desto besser. Besonders aussagekräftig sind natürlich Erfolge, die in Zahlen messbar sind. Allerdings sollten Sie bei bestimmten Informationen vorsichtig sein, da diese evtl. unter das Betriebsgeheimnis fallen. Zu diesen vertraulichen Informationen zählen beispielsweise der Umsatz, die Budgetplanung, der Kundenstamm, die Marktstrategie, geplante Patentanmeldungen und geheime Forschungs- und Entwicklungsprojekte.
Stehen Ihre beruflichen Erfolge im direkten Zusammenhang mit geheimen Daten, sollten Sie sich gut überlegen, was Sie im Lebenslauf schreiben. Die wohl beste Lösung ist es, vertrauliche Informationen zu umschreiben und Prozentsätze - anstatt konkrete Zahlen - zu nennen.
Michael Köhler, Mitgesellschafter der Personalberatung SchuhEder Consulting rät seinen Kandidaten folgendes Vorgehen: "Wenn jemand im Vertrieb tätig war und sich auf eine Vertriebsposition bewirbt, muss in seinem Lebenslauf stehen, welche Kunden er betreut hat und welche Umsatzsteigerung er in einem definierten Zeitraum erreichen konnte. An dieser Stelle höre ich immer wieder, der Bewerber könne diese Punkte ja nicht in einem Lebenslauf schreiben, weil diese Information doch der Geheimhaltung obliegt. Es sollte jedoch problemlos möglich sein, anzugeben, um wie viel Prozent der Umsatz gesteigert werden konnte bzw. in welchem Marktsegment Ihre Kunden agieren."
Gerade in kleineren Branchen - in denen sich die Hiring Manager der verschiedenen Unternehmen untereinander kennen und austauschen - ist es wichtig, sich an Geheimhaltungsvereinbarungen und Betriebsgeheimnisse zu halten. Ansonsten kann ein Lebenslauf mit betrieblichen Internas schnell zum Fallstrick werden.
Mehr Informationen zum Aufbau und zum Inhalt eines aussagekräftigen Lebenslaufs finden Sie hier.