Arbeitszeugnis - Auf diese Formulierungen sollten Arbeitnehmer achten

Max Hülsebusch
Arbeitszeugnis - Auf diese Formulierungen sollten Arbeitnehmer achten

Die Arbeitszeugnisse der letzten Arbeitgeber dürfen in keiner Bewerbung fehlen. Dabei ist der Wert dieser Bescheinigungen ziemlich umstritten. Nach deutschem Recht (Entscheidung des Arbeitsgerichts Berlin, Az. 28 Ca 18230/11) muss das Zeugnis nämlich mindestens der Note "gut" entsprechen, um dem Arbeitnehmer den weiteren Berufsweg nicht zu verbauen. Das Arbeitszeugnis wird damit lediglich zum schriftlichen Nachweis, dass Ihre Angaben im Lebenslauf auch der Wahrheit entsprechen. 

Aus diesem Grund laden sich immer mehr Arbeitgeber einfach eine Mustervorlage aus dem Internet herunter und tragen den Namen des Mitarbeiters ein. Sollten Sie so ein Standardschreiben vorgelegt bekommen, müssen Sie dieses allerdings nicht akzeptieren.

Als Arbeitnehmer haben Sie das Recht auf ein individuelles Zeugnis, das Ihre Leistungen, Kompetenzen und auch Ihr Verhalten im Team wohlwollend darstellt. Doch selbst bei scheinbar guten Zeugnissen gibt es noch Einiges zu beachten.

Formelles zum Arbeitszeugnis

Das Arbeitszeugnis muss Ihnen schriftlich ausgestellt und von einem Personalverantwortlichen unterschrieben werden. Ein PDF-Dokument oder eine E-Mail genügen nicht. Nur das ausgedruckte Original ist für Sie von Wert und als rechtliches Dokument gültig. Allerdings muss Ihnen der Arbeitgeber das Zeugnis nicht per Post zuschicken. In Deutschland besteht in Verbindung mit dem Arbeitszeugnis eine Holschuld seitens des Arbeitnehmers.

Achten Sie auch darauf, dass alle Angaben zu Ihrer Person (Vorname, Nachname, Geburtsdatum, etc.) und zu Ihrer Tätigkeit (Zeitraum, genaue Positionsbeschreibung) enthalten und verständlich formuliert sind.

Nachdem eine offene Kritik am Arbeitnehmer im Arbeitszeugnis nicht erlaubt ist, sollten Sie unbedingt auf versteckte Codes achten. Denn manche scheinbar positive Formulierung kann sich auf das gesamte Zeugnis vernichtend auswirken.

Formulierungen & Codes auf die Sie achten sollten

Jeder Personalverantwortliche erkennt die einschlägigen Codes in den Arbeitszeugnissen sofort. Umso wichtiger, dass Sie als Arbeitnehmer, ebenfalls die Bedeutung der versteckten Bewertungen kennen.

Nachfolgend nun die einzelnen Noten und ein Auszug der dazugehörigen Standardklauseln.
 

Note 1 - sehr gut

  • Leistung: Seine / Ihre Aufgaben erfüllte er / sie stets zur vollsten Zufriedenheit.

  • Einsatz: Er / Sie zeigte stets ein sehr hohes Maß an Eigeninitiative und Leistungsbereitschaft.

  • Wissen: Aufgrund seines umfangreichen und besonders fundierten Fachwissens erzielte er / sie immer weit überdurchschnittliche Erfolge.

  • Teamfähigkeit: Er / Sie wurde wegen seines / ihres freundlichen Wesens und seiner / ihrer kollegialen Haltung von den Vorgesetzten und Mitarbeitern sehr geschätzt.

  • Teamleitung: Er / Sie verstand es in hervorragender Weise seine / ihre Mitarbeiter zu überzeugen und zu motivieren, sodass er / sie alle ihm / ihr übertragenen Aufgaben mit sehr großem Erfolg verwirklichen konnte. 

Note 2 - gut

  • Leistung: Seine / Ihre Aufgaben erfüllte er / sie zur vollsten Zufriedenheit.

  • Einsatz: Er / Sie zeigte stets eine hohe Leistungsbereitschaft sowie großes Pflichtbewusstsein.

  • Wissen: Er / Sie wendete ihre gutes Fachwissen laufend mit großem Erfolg in der Arbeit an.

  • Teamfähigkeit: Vorgesetzte und Kollegen schätzten sein / ihr stets kooperatives und einwandfreies Verhalten. 

  • Teamleitung: Er / Sie überzeugte seine Mitarbeiter und förderte die Zusammenarbeit in der Abteilung. Er / Sie informierte seine Mitarbeiter, regte im Team zur Weiterbildung an und delegierte zuverlässig Aufgaben und Verantwortung. So erreichte er / sie ein hohes Abteilungsergebnis.

Note 3 - befriedigend

  • Leistung: Seine / Ihre Aufgaben erfüllte er / sie zur vollen Zufriedenheit.

  • Einsatz: Er / Sie zeigte Einsatzbereitschaft.

  • Wissen: Er / Sie besitzt ein solides Fachwissen in seinem / ihrem Fachgebiet.

  • Teamfähigkeit: Seine / ihre Zusammenarbeit mit Vorgesetzten und Mitarbeitern war vorbildlich.

  • Teamleitung: Er / sie motivierte und führte seine Mitarbeiter zielbewußt zu guten Leistungen.

Note 4 - ausreichend

  • Leistung: Seine / Ihre Aufgaben erfüllte er / sie zur Zufriedenheit.

  • Einsatz: Er / Sie zeigte auch Einsatzbereitschaft.

  • Wissen: Er / Sie besitzt das erforderliche Fachwissen.

  • Teamfähigkeit: Sein / Ihr Verhalten gegenüber Mitarbeitern und Vorgesetzten war gut.

  • Teamleitung: Er / Sie motivierte seine Mitarbeiter und erreichte so zufriedenstellende Leistungen.

Note 5 - mangelhaft

  • Leistung: Seine / Ihre Aufgaben erfüllte er / sie im Großen und Ganzen zu unserer Zufriedenheit.

  • Einsatz: Seine / Ihre Einsatzbereitschaft entsprach im Allgemeinen den Anforderungen.

  • Wissen: Er / Sie zeigte bei der Arbeit das notwendige Fachwissen.

  • Teamfähigkeit: Er / Sie war stets um ein gutes Verhältnis zu Kollegen und Vorgesetzen bemüht.

  • Teamleitung: Er / Sie war seinen Mitarbeitern jederzeit ein verständnisvoller Vorgesetzter.
Die Formulierungen zeigen, dass Arbeitszeugnisse in einer ganz eigenen Sprache geschrieben werden. Doch was können Sie tun, wenn Ihr Zeugnis hauptsächlich Formulierungen der Noten 4 und 5 enthält?

Arbeitszeugnis mit negativen Andeutungen - was nun?

Sollten Sie Ihre Karriere durch bestimmte Formulierungen im Zeugnis gefährdet sehen, dann suchen Sie schnellstmöglich das persönliche Gespräch mit dem Personalverantwortlichen.

Sie können Ihrem Ex-Arbeitgeber bestimmte Änderungen vorschlagen, allerdings steht es Ihnen nicht zu, diese wortwörtlich zu diktieren. Es kann durchaus passieren, dass die Verantwortlichen Ihre Änderungswünsche ablehnen. Dann bleibt nur der Weg über eine gerichtliche Lösung.

Hierbei sollten Sie sich vorher überlegen, wie schwerwiegend die Formulierungen im Zeugnis sind, denn Gerichtsprozesse ziehen sich bekanntlich über einen längeren Zeitraum und verursachen entsprechende Kosten. Am besten lassen Sie die Sinnhaftigkeit einer Klage vorher von einem Anwalt prüfen.

Autor: Maximilian Hülsebusch

Autor: Max Hülsebusch


Kategorie: Bewerbungsphase

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