Wer bekommt eigentlich Urlaubsgeld?

Wer bekommt eigentlich Urlaubsgeld?

Nur 41 Prozent der Beschäftigten erhalten von ihrem Arbeitgeber ein Urlaubsgeld. Wer dieses Zusatzgehalt in Deutschland unter welchen Umständen bekommt, hat die Hans-Böckler-Stiftung nun untersucht.

Die Internetseite www.lohnspiegel.de der Hans-Böckler-Stiftung ist öfters mal einen Blick wert, wenn es um Gehaltsstudien geht – auch für Ingenieure. Nun hat die gewerkschaftsnahe Stiftung die Angaben von 6.400 Beschäftigte in 22 Wirtschaftszweigen zu ihrem Urlaubsgeld ausgewertet. Das Ergebnis ist ein Sympathie-Punkt für die Gewerkschaften: Angestellte eines Arbeitgebers, der einen Tarifvertrag abgeschlossen hat, fahren besser.  61 Prozent von ihnen erhalten ein Urlaubsgeld, Beschäftigte ohne Tarifbindung dagegen nur zu 32 Prozent. 

Die Ergebnisse hat die Hans-Böckler-Stiftung aber noch weiter aufgedröselt: Männer bekommen häufiger Urlaubsgeld (49 %) als Frauen (35 %). Im Westen fällt der Anteil höher aus (47 %) als im Osten (27 %). In Kleinbetrieben unter 100 Beschäftigte gibt es seltener ein Urlaubsgeld (33 %) als in größeren Betrieben über 500 Beschäftigte (57 %). Von den Beschäftigten mit einem geringen Monatsverdienst (1.000 - 2.000 €) erhält nur 29 % ein Urlaubsgeld, von den Beschäftigten mit hohem Gehalt (5.000 - 6.000 €) dagegen gut die Hälfte (52 %).

Die Höhe der tariflich vereinbarten Urlaubsextras fällt je nach Branche sehr unterschiedlich aus. Zwischen 155 und 2.270 Euro bekommen Beschäftigte in der mittleren Vergütungsgruppe in diesem Jahr als tarifliches Urlaubsgeld (ohne Berücksichtigung von Zulagen/Zuschlägen, bezogen auf die Endstufe der Urlaubsdauer). 

Am wenigsten für die Urlaubskasse bekommen Beschäftigte in der Landwirtschaft und im Steinkohlenbergbau. Die höchsten Zahlungen erhalten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer unter anderem in der Holz- und Kunststoffverarbeitung, in der Druckindustrie sowie in der Metallindustrie. Regional gibt es ebenfalls Unterschiede. Im Westen ist das Urlaubsgeld häufig höher als in Ostdeutschland.

Im öffentlichen Dienst und in der Stahlindustrie gibt es hingegen kein gesondertes tarifliches Urlaubsgeld (stattdessen gibt es eine einmalige Sonderzahlung zusammen mit dem Weihnachtsgeld), und auch nicht im Bankgewerbe und in der Energiewirtschaft. Bei der Deutschen Bahn AG wird Urlaubsgeld in das Jahrestabellenentgelt eingerechnet. Und auch für Beamte existieren keine tariflichen Urlaubsgeldregelungen. Hier gelten die unterschiedlichen gesetzlichen Regelungen der Beamtenbesoldung für den Bund und für die einzelnen Länder einschließlich der Gemeinden. 



Kategorie: Gehalt

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