Mit der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt gilt seit 22. Dezember ein neues Personenstandsgesetz mit dem dritten Geschlecht ‘Divers’. Um Schadensersatzklagen zu verhindern, sollten Unternehmen spätestens jetzt ihre Stellenausschreibungen und Bewerberkorrespondenz auf Diskriminierung überprüfen.
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