Bundesrichter haben entschieden: Urlaubskürzung bei Kurzarbeit Null rechtens

Bundesrichter haben entschieden: Urlaubskürzung bei Kurzarbeit Null rechtens

Corona-Kurzarbeiter mit tageweisem Arbeitsausfall müssen nach einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts mit der anteiligen Kürzung ihres Jahresurlaubs rechnen. Das gelte bei Kurzarbeit Null mit längeren Zeiten ohne Arbeitspflicht, urteilte das höchste deutsche Arbeitsgericht am Dienstag in Erfurt.


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