Nach Medienberichten arbeitet das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) an einem Gesetzesvorhaben, das Arbeitnehmern ein Recht auf Homeoffice einräumen soll. Was ist der Status Quo? Rechtsanwalt Johannes Altstadt von der Kanzlei Kliemt Arbeitsrecht hat die Fakten geprüft.
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